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Letzte Änderung
14.10.2013 09:48:02 Login

Freiwillig oder pflichtversichert?

Versicherungspflicht besteht in Deutschland für alle angestellten Arbeitnehmer, deren Gehalt unter der Versicherungspflicht-Grenze liegt. Diese Grenze liegt im Jahr 2011 voraussichtlich bei einem Jahresgehalt von 44.550,- € (3.712,50 € monatlich).
Für Angestellte, deren Gehalt über dieser Grenze liegt, Beamte und Selbstständige besteht die Versicherungspflicht nicht. Sie können sich privat versichern, oder als freiwillig Versicherter den gesetzlichen Krankenkassen beitreten.