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Gesetzliche Krankenkassen Wahlrecht
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Letzte Änderung
14.10.2013 09:48:02 Login

Wahlrecht

Seit dem 1.1.1996 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Krankenkasse frei wählen. An diesem Tag trat das neue Gesundheitsstrukturgesetz in Kraft. Man hat die freie Wahl zwischen

Die BKKen bzw. IKKen müssen sich jedoch per Satzung für die allgemeine Mitgliedschaft geöffnet haben. Alle in unseren Tarif-Tabellen und Beitragsvergleichen aufgeführten BKKen und IKKen sind - teilweise nur für bestimmte Bundesländer - geöffnet.