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sozialversicherung:gesetzlich:krankenversicherung [2025/09/04 17:20] – ↷ Links angepasst, weil Seiten im Wiki verschoben wurden adminsozialversicherung:gesetzlich:krankenversicherung [2025/09/09 16:32] (aktuell) admin
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-=====Krankenversicherung ======+===== Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) =====
  
-Die **gesetzliche Krankenversicherung (GKV)** ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Sozialversicherung  +Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein zentrales Element der sozialen Sicherung in Deutschland. Sie schützt Versicherte vor den finanziellen Folgen von Krankheit und stellt sicherdass alle Bürger Zugang zu medizinisch notwendiger Versorgung haben
-Sie schützt Versicherte vor den finanziellen Folgen von Krankheit, Unfallfolgen, Mutterschaft und bietet Präventionsleistungen +
  
-===== Geschichte ===== +Die Leistungen sind im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Ziel ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.
-Die Krankenversicherung wurde 1883 als erste Pflichtversicherung in Deutschland eingeführt.   +
-Heute sind rund 90 % der Bevölkerung Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse +
  
-===== Leistungen ===== +==== Grundprinzipien ====
-  * Ärztliche Behandlung   +
-  * Krankenhausbehandlung   +
-  * Medikamente und Heilmittel   +
-  * Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen   +
-  * Mutterschaftsleistungen   +
-  * Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit   +
-  +
-===== Finanzierung ===== +
-  * Beitragssatz: 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag   +
-  * Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Kosten je zur Hälfte   +
-  * Für Arbeitslose übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge  +
  
-===== Besonderheiten ===== +Die GKV beruht auf den folgenden Prinzipien:
-  * FamilienversicherungEhepartner und Kinder sind beitragsfrei mitversichert   +
-  * Wahlfreiheit zwischen über 100 gesetzlichen Krankenkassen   +
-  * Zusatzbeiträge variieren je nach Kasse  +
  
-===== Siehe auch ===== +  * **Solidarprinzip** – Beiträge richten sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Einkommen), nicht nach individuellem Krankheitsrisiko.   
-  * [[sozialversicherung:sozialversicherung]] +  * **Umlageverfahren** – Die aktuellen Beiträge der Mitglieder finanzieren die laufenden Ausgaben der Krankenversicherung.   
-  * [[sozialversicherung:gesetzlich:versicherungspflichtgrenze]] +  * **Pflichtversicherung** – Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein.   
-  * [[sozialversicherung:gesetzlich:beitragsbemessungsgrenze]]+  * **Beitragsbemessungsgrenze** – Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.   
 + 
 +Weitere Informationen zu speziellen Aspekten finden sich auf den Unterseiten:   
 +  * [[sozialversicherung:gesetzlich:krankenversicherung:familienversicherung|Familienversicherung]]   
 +  * [[sozialversicherung:gesetzlich:krankenversicherung:mutterschaftsversicherung|Mutterschaftsversicherung]]   
 +  * [[sozialversicherung:gesetzlich:krankenversicherung:pflicht-_und_freiwillige_versicherung|Pflicht- und freiwillige Versicherung]] 
 + 
 +=== Krankenkassen === 
 + 
 +Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die **Krankenkassen**. Sie sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und unterliegen den Vorgaben des SGB V. 
 + 
 +**Aufgaben der Krankenkassen:** 
 + 
 +  * Sicherstellung der medizinischen Versorgung   
 +  * Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlungen   
 +  * Leistungen zur Prävention und Rehabilitation   
 +  * Zahlung von Krankengeld und Mutterschaftsgeld   
 + 
 +Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Darüber hinaus können Krankenkassen freiwillige Satzungsleistungen anbieten. 
 + 
 +**Arten von Krankenkassen in Deutschland:** 
 + 
 +  * Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)   
 +  * Betriebskrankenkassen (BKK)   
 +  * Innungskrankenkassen (IKK)   
 +  * Ersatzkassen (EK)   
 +  * Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK)   
 +  * Knappschaft (KBS)   
 + 
 +Seit 1996 haben Versicherte ein freies Kassenwahlrecht. Heute gibt es noch knapp 100 Krankenkassen in Deutschland, die rund 90 % der Bevölkerung versichern. 
 + 
 +=== Finanzierung === 
 + 
 +Die Beiträge zur GKV sind einkommensabhängig und werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Zusätzlich können die Kassen einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, deren Höhe von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist. 
 + 
 +--- 
 + 
 +Die GKV ist damit ein tragender Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt sicher, dass auch bei Krankheit niemand ohne notwendige medizinische Versorgung bleibt.