====== Internationale Vergleiche (EU-Sozialrecht) ====== Das deutsche Sozialversicherungssystem ist im europäischen Vergleich eines der ältesten und umfassendsten. Dennoch gibt es innerhalb Europas verschiedene Modelle der sozialen Absicherung. === Modelle in Europa === * **Bismarck-Modell** (z. B. Deutschland, Österreich, Frankreich): Versicherungen sind einkommensabhängig und werden durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. * **Beveridge-Modell** (z. B. Großbritannien, skandinavische Länder): Finanzierung überwiegend über Steuern. Anspruch auf Grundsicherung für alle Bürger, unabhängig vom Einkommen. * **Mischsysteme** (z. B. Niederlande, Schweiz): Kombination aus einkommensabhängigen Beiträgen und steuerfinanzierten Elementen. === EU-Sozialrecht === Die Europäische Union greift nicht unmittelbar in die nationalen Sozialversicherungssysteme ein, sorgt aber für Koordinierung: * Vermeidung von Doppelversicherungen innerhalb der EU. * Sicherstellung, dass Versicherungszeiten aus verschiedenen Mitgliedstaaten zusammengerechnet werden. * Gleichbehandlung von EU-Bürgern im Zugang zu Sozialleistungen. Damit wird insbesondere die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der EU abgesichert.