===== Beitragszuschuss ===== Ein Beitragszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen zur Kranken- oder Pflegeversicherung seiner Arbeitnehmer leistet. Ziel ist es, die Kosten der Sozialversicherung für Arbeitnehmer zu reduzieren und die Pflichtversicherung sicherzustellen. ==== Gesetzliche Grundlage ==== Der Beitragszuschuss ist insbesondere im **§ 257 SGB V** für die Krankenversicherung geregelt. Er gilt sowohl für Pflicht- als auch für freiwillig Versicherte, sofern der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss hat. ==== Voraussetzungen ==== * Der Arbeitnehmer ist in einer **gesetzlichen Krankenversicherung** oder in einer **privaten Krankenversicherung** pflichtversichert. * Es besteht ein Anspruch auf **Beitragserstattung** durch den Arbeitgeber, z.?B. bei Entgeltumwandlungen oder freiwilliger GKV. * Der Zuschuss wird nur gezahlt, wenn der Arbeitgeber die **Sozialversicherungsbeiträge teilweise oder vollständig übernimmt**. ==== Höhe des Zuschusses ==== * Bei der **gesetzlichen Krankenversicherung** beträgt der Arbeitgeberzuschuss maximal den halben Beitrag des Arbeitnehmers zur Kranken- und Pflegeversicherung. * Zusätzliche individuelle Zusatzbeiträge der Krankenkassen werden vom Arbeitnehmer selbst getragen. * Bei privatversicherten Arbeitnehmern orientiert sich der Zuschuss an der Höhe der Beiträge, die der Arbeitgeber bei gesetzlicher Versicherung entrichtet hätte. ==== Abrechnung ==== * Der Arbeitgeber führt den Zuschuss zusammen mit dem Bruttogehalt ab. * Die Lohnabrechnung muss den Zuschuss getrennt ausweisen, um Transparenz für Arbeitnehmer und Sozialversicherungsträger zu gewährleisten. ==== Bedeutung ==== * Entlastung der Arbeitnehmer bei hohen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen * Sicherstellung der Versicherungspflicht * Finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers an der Sozialversicherung ==== Verwandte Themen ==== * [[sozialversicherung:gesetzlich:sozialversicherungsbeitraege|Sozialversicherungsbeiträge]] * [[sozialversicherung:gesetzlich:krankenversicherung|Krankenversicherung]] * [[sozialversicherung:gesetzlich:pflegeversicherung|Pflegeversicherung]]