==== Elternzeit: Regelungen und Anspruch 2025 ==== Die Elternzeit ermöglicht Eltern, sich nach der Geburt eines Kindes um die Betreuung und Erziehung zu kümmern, ohne ihr Arbeitsverhältnis zu verlieren. Die gesetzlichen Regelungen sind im **Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)** festgelegt. === Wichtige Regelungen 2025 === * **Dauer**: Eltern haben Anspruch auf bis zu **36 Monate Elternzeit pro Kind**, die sie auch in Teilzeit nutzen können. * **Einkommensgrenze**: Der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt **175.000 Euro** (für Paare und Alleinerziehende) übersteigt. * **Anmeldung**: Seit Mai 2025 kann die Elternzeit auch per **E-Mail** (Textform) beim Arbeitgeber angemeldet werden. === Besonderheiten === * **Teilzeitarbeit**: Während der Elternzeit ist eine Teilzeitarbeit von bis zu **32 Stunden pro Woche** möglich. * **Elterngeld**: Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem Nettoeinkommen vor der Geburt und beträgt zwischen **300 und 1.800 Euro pro Monat**. * **Flexibler Bezug**: Eltern können den Bezug von Elterngeld und Elternzeit flexibel gestalten, z. B. durch gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile. === Verwandte Themen === * [[sozialversicherung\:gesetzlich\:krankenversicherung|Krankenversicherung]] * [[sozialversicherung\:gesetzlich\:beitragsbemessungsgrenze|Beitragsbemessungsgrenze]] * [[sozialversicherung\:gesetzlich\:arbeitslosenversicherung|Arbeitslosenversicherung]] === Quellen === * [Bundesfamilienministerium: Elterngeld 2025](https://www.bmbfsfj.bund.de) * [Familienportal des Bundes](https://familienportal.de)