===== Sozialversicherungsbeiträge ===== Die Finanzierung der gesetzlichen Sozialversicherung erfolgt überwiegend durch Beiträge, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen werden. Diese Beiträge werden prozentual vom Bruttoarbeitsentgelt berechnet und monatlich abgeführt. ==== Beitragspflichtiges Entgelt ==== Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich das **Arbeitsentgelt** bis zur sogenannten [[sozialversicherung:gesetzlich:beitragsbemessungsgrenze|Beitragsbemessungsgrenze]]. Einkommensteile oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei. ==== Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ==== Die Beiträge werden in der Regel **jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer** getragen. Es gibt jedoch Abweichungen: * Bei der [[sozialversicherung:gesetzlich:unfallversicherung|Unfallversicherung]] trägt der Arbeitgeber die Beiträge allein. * In der [[sozialversicherung:gesetzlich:pflegeversicherung:pflegeversicherung|Pflegeversicherung]] zahlen Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr einen zusätzlichen Beitragszuschlag. * In der [[sozialversicherung:gesetzlich:krankenversicherung|Krankenversicherung]] können zusätzliche einkommensabhängige Zusatzbeiträge anfallen, die in der Regel allein vom Arbeitnehmer getragen werden. ==== Beitragssätze ==== Die Beitragssätze werden vom Gesetzgeber festgelegt und können sich im Laufe der Zeit ändern. Stand 2025 gelten in Deutschland (allgemeiner Beitragssatz): * Krankenversicherung: 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag * Pflegeversicherung: 3,4 % (mit Kinderlosenzuschlag höher) * Rentenversicherung: 18,6 % * Arbeitslosenversicherung: 2,6 % * Unfallversicherung: variabel nach Branche und Risiko ==== Gesamtsozialversicherungsbeitrag ==== Die Summe aller Teilbeiträge wird als **Gesamtsozialversicherungsbeitrag** bezeichnet. Dieser wird von den Arbeitgebern monatlich an die zuständige Krankenkasse abgeführt, die die Beiträge anschließend an die anderen Sozialversicherungsträger verteilt. ==== Bedeutung ==== Die Sozialversicherungsbeiträge sind das finanzielle Fundament des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie sichern die Leistungen in den Bereichen Krankheit, Pflege, Rente, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfälle. ==== Verwandte Themen ==== * [[sozialversicherung:gesetzlich:krankenversicherung|Krankenversicherung]] * [[sozialversicherung:gesetzlich:pflegeversicherung:pflegeversicherung|Pflegeversicherung]] * [[sozialversicherung:gesetzlich:rentenversicherung:rentenversicherung|Rentenversicherung]] * [[sozialversicherung:gesetzlich:arbeitslosenversicherung|Arbeitslosenversicherung]] * [[sozialversicherung:gesetzlich:unfallversicherung|Unfallversicherung]]