====== Unfallversicherung ====== Die **gesetzliche Unfallversicherung** schützt Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Sie übernimmt nicht nur Heilkosten, sondern auch Rentenleistungen und Prävention. ===== Geschichte ===== Die Unfallversicherung wurde 1884 eingeführt und ist damit der zweite Sozialversicherungszweig in Deutschland. ===== Leistungen ===== * Heilbehandlung nach Arbeitsunfällen * Rehabilitationsmaßnahmen * Rentenzahlungen bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit * Hinterbliebenenversorgung * Präventionsmaßnahmen zur Unfallvermeidung ===== Finanzierung ===== * Ausschließlich durch Arbeitgeberbeiträge * Beitragshöhe richtet sich nach Gefahrenklasse des Betriebs und Unfallrisiko ===== Besonderheiten ===== * Träger sind die Berufsgenossenschaften * Keine Beiträge für Arbeitnehmer, Beiträge werden **vollständig vom Arbeitgeber getragen**. ===== Siehe auch ===== * [[:sozialversicherung]] * [[sozialversicherung:gesetzlich:krankenversicherung]]