Ein Beitragszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen zur Kranken- oder Pflegeversicherung seiner Arbeitnehmer leistet. Ziel ist es, die Kosten der Sozialversicherung für Arbeitnehmer zu reduzieren und die Pflichtversicherung sicherzustellen.
Der Beitragszuschuss ist insbesondere im § 257 SGB V für die Krankenversicherung geregelt. Er gilt sowohl für Pflicht- als auch für freiwillig Versicherte, sofern der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss hat.