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Beitragszuschuss

Ein Beitragszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen zur Kranken- oder Pflegeversicherung seiner Arbeitnehmer leistet. Ziel ist es, die Kosten der Sozialversicherung für Arbeitnehmer zu reduzieren und die Pflichtversicherung sicherzustellen.

Gesetzliche Grundlage

Der Beitragszuschuss ist insbesondere im § 257 SGB V für die Krankenversicherung geregelt. Er gilt sowohl für Pflicht- als auch für freiwillig Versicherte, sofern der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss hat.

Voraussetzungen

Höhe des Zuschusses

Abrechnung

Bedeutung

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