Die Elternzeit ermöglicht Eltern, sich nach der Geburt eines Kindes um die Betreuung und Erziehung zu kümmern, ohne ihr Arbeitsverhältnis zu verlieren. Die gesetzlichen Regelungen sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) festgelegt.
Wichtige Regelungen 2025
Dauer: Eltern haben Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind, die sie auch in Teilzeit nutzen können.
Einkommensgrenze: Der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt 175.000 Euro (für Paare und Alleinerziehende) übersteigt.
Anmeldung: Seit Mai 2025 kann die Elternzeit auch per E-Mail (Textform) beim Arbeitgeber angemeldet werden.
Besonderheiten
Teilzeitarbeit: Während der Elternzeit ist eine Teilzeitarbeit von bis zu 32 Stunden pro Woche möglich.
Elterngeld: Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem Nettoeinkommen vor der Geburt und beträgt zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat.
Flexibler Bezug: Eltern können den Bezug von Elterngeld und Elternzeit flexibel gestalten, z. B. durch gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile.