Die Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) dient der Sicherung des Lebensunterhalts für ältere Menschen (ab 65 Jahren) und dauerhaft erwerbsgeminderte Personen, die ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Sie ist eine bedarfsabhängige Sozialleistung und wird vom örtlichen Sozialamt gewährt.