Die Krankenkassen sind die zentralen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie übernehmen die Organisation und Finanzierung der Leistungen für die Versicherten. Jede Krankenkasse ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die durch Beiträge der Mitglieder finanziert wird.
Kernaufgaben der Krankenkassen sind:
In Deutschland gibt es verschiedene Kassenarten. Dazu gehören:
Alle Krankenkassen erheben einen einheitlichen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 % des Bruttoeinkommens. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der von jeder Kasse selbst festgelegt wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge grundsätzlich paritätisch.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Regelleistungen können Krankenkassen Zusatzleistungen anbieten, um sich im Wettbewerb voneinander abzugrenzen. Dazu zählen:
Seit der Öffnung des Marktes können Versicherte ihre Krankenkasse grundsätzlich frei wählen. Ein Wechsel ist möglich, wenn die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse mindestens 12 Monate bestanden hat. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Die Wahl der Krankenkasse beeinflusst in erster Linie:
Die Regelleistungen sind durch das Sozialgesetzbuch (SGB V) vorgeschrieben und unterscheiden sich daher zwischen den Krankenkassen nur in Details.