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Mutterschaftsversicherung

Die Mutterschaftsversicherung ist ein zentraler Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Sie dient dem Schutz von schwangeren Frauen vor und nach der Geburt, indem sie finanzielle Absicherung während des gesetzlichen Mutterschutzes gewährleistet.

Anspruchsvoraussetzungen

Um Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Nicht berufstätige Frauen, die keine der genannten Voraussetzungen erfüllen, haben in der Regel keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Höhe des Mutterschaftsgeldes

Das Mutterschaftsgeld wird in der Regel für die Dauer von 14 Wochen gezahlt:

Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kindern mit Behinderungen verlängert sich die Schutzfrist auf insgesamt 18 Wochen.

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Liegt das durchschnittliche tägliche Nettoarbeitsentgelt über diesem Betrag, wird der Unterschiedsbetrag vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt.

Beantragung des Mutterschaftsgeldes

Die Beantragung des Mutterschaftsgeldes erfolgt in zwei Schritten:

  1. Vor der Geburt: Die werdende Mutter stellt einen Antrag bei ihrer Krankenkasse und legt eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin vor.
  2. Nach der Geburt: Nach der Entbindung wird eine Geburtsurkunde oder ein vergleichbarer Nachweis benötigt, um den Antrag abzuschließen.

Die Auszahlung erfolgt in der Regel direkt auf das Konto der Mutter, wobei die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeber den Zuschuss überweisen.

Besonderheiten bei Fehlgeburten

Seit dem 1. Juni 2025 haben Frauen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. In solchen Fällen gelten gestaffelte Schutzfristen:

Die genaue Dauer hängt von der individuellen Situation ab und sollte mit der Krankenkasse abgestimmt werden.

Auswirkungen auf das Elterngeld

Das während des Mutterschutzes erhaltene Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Für die Zeit, in der Mutterschaftsgeld bezogen wird, ruht der Anspruch auf Elterngeld. Diese Monate können jedoch bei der Elterngeldplanung berücksichtigt und verschoben werden.

Weitere Informationen

Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder besuchen Sie die offiziellen Webseiten der [AOK](https://www.aok.de/pk/leistungen/schwangerschaft-geburt/mutterschaftsgeld/), [Techniker Krankenkasse](https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/mutterschaftsgeld/wer-hat-anspruch-auf-mutterschaftsgeld-2037482) oder das [Familienportal](https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen).