Nicht jeder Bürger ist automatisch Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Es gibt:
Pflichtversicherung: für Arbeitnehmer unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, Rentner, Studenten, Arbeitslose
Freiwillige Versicherung: für Selbstständige, Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder Personen, die sich privat versichert haben, aber wieder in die GKV zurückkehren möchten
Die Beitragshöhe richtet sich nach Einkommen und gewähltem Tarif.