Das Kurzarbeitergeld (KuG) ist eine Leistung der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Es soll Beschäftigte und Betriebe in wirtschaftlich schwierigen Zeiten vor Entlassungen schützen. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu erhalten, wenn Unternehmen vorübergehend nicht die volle Arbeitszeit anbieten können.
Kurzarbeitergeld wird nur gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Berechnung orientiert sich am entgangenen Nettoentgelt:
Das Kurzarbeitergeld wird für maximal 12 Monate gezahlt. In Krisenzeiten (z. B. während der Corona-Pandemie) wurde die Bezugsdauer vorübergehend verlängert.
Das Kurzarbeitergeld wird vollständig aus den Beiträgen zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung finanziert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge jeweils zur Hälfte.
Kurzarbeitergeld unterscheidet sich von Arbeitslosengeld, da das Arbeitsverhältnis fortbesteht und nur die Arbeitszeit reduziert wird. Dadurch bleiben Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erhalten, wenn auch auf Basis des reduzierten Entgelts.