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Meldeverfahren

Das Meldeverfahren in der Sozialversicherung bezeichnet den gesetzlich geregelten Austausch von Daten zwischen Arbeitgebern, Krankenkassen und weiteren Sozialversicherungsträgern. Ziel ist es, die Beschäftigungs- und Versicherungsverhältnisse eindeutig zu dokumentieren und eine ordnungsgemäße Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge sicherzustellen.

Rechtsgrundlage

Die Grundlage für das Meldeverfahren bildet das Vierte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV). Dort sind Umfang, Fristen und Inhalte der Meldungen verbindlich festgelegt.

Beteiligte Stellen

Meldungsarten

Es gibt verschiedene Arten von Meldungen:

Elektronische Übermittlung

Seit 2006 ist die Übermittlung der Meldungen ausschließlich elektronisch vorgeschrieben. Arbeitgeber nutzen dafür systemgeprüfte Entgeltabrechnungsprogramme oder die Ausfüllhilfe sv.net.

Bedeutung

Das Meldeverfahren ist ein zentrales Instrument der Sozialversicherung:

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