Pflegegrade regeln die Einstufung von Pflegebedürftigkeit nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die den individuellen Hilfebedarf einer Person bewerten. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder andere Gutachter.