Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) dienen dazu, Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Personen eine möglichst uneingeschränkte Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gesellschaft zu ermöglichen. Ziel ist es, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen und die Selbstbestimmung zu fördern.