Die Höhe der gesetzlichen Rente wird nach einer festen Formel berechnet, die im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt ist. Die Formel lautet:
Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor