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Sozialversicherungsbeiträge

Die Finanzierung der gesetzlichen Sozialversicherung erfolgt überwiegend durch Beiträge, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen werden. Diese Beiträge werden prozentual vom Bruttoarbeitsentgelt berechnet und monatlich abgeführt.

Beitragspflichtiges Entgelt

Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich das Arbeitsentgelt bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Einkommensteile oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei.

Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Beiträge werden in der Regel jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Es gibt jedoch Abweichungen:

Beitragssätze

Die Beitragssätze werden vom Gesetzgeber festgelegt und können sich im Laufe der Zeit ändern. Stand 2025 gelten in Deutschland (allgemeiner Beitragssatz):

Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Die Summe aller Teilbeiträge wird als Gesamtsozialversicherungsbeitrag bezeichnet. Dieser wird von den Arbeitgebern monatlich an die zuständige Krankenkasse abgeführt, die die Beiträge anschließend an die anderen Sozialversicherungsträger verteilt.

Bedeutung

Die Sozialversicherungsbeiträge sind das finanzielle Fundament des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie sichern die Leistungen in den Bereichen Krankheit, Pflege, Rente, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfälle.

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