Versicherungsarten
Im deutschen Sozialversicherungssystem gibt es verschiedene Versicherungsarten, die sich nach gesetzlicher Pflicht, Freiwilligkeit oder spezifischen Risikobereichen unterscheiden. Diese Übersicht dient als Orientierung über die wichtigsten gesetzlichen Versicherungen.
Gesetzliche Pflichtversicherung
Diese Versicherungen sind für alle Beschäftigten verpflichtend, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen:
Freiwillige Versicherung
Bestimmte Gruppen oder Zusatzleistungen können freiwillig in Anspruch genommen werden:
freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
Zusatzversicherungen, z.?B. Krankentagegeld, Pflegezusatzversicherung
Private Versicherung
Ergänzend oder alternativ zur gesetzlichen Versicherung gibt es private Versicherungen:
Private Krankenversicherung (PKV) für Beamte, Selbstständige oder freiwillig Versicherte
Private Zusatzversicherungen z.?B. für bessere Leistungen oder Komfort im Krankenhaus
Familienversicherung nicht eigenständig beitragspflichtig, über einen Elternteil versichert
Pflicht- und freiwillige Versicherung Regelung bei Einkommensgrenzen und Versicherungspflicht
Beitragszuschüsse finanzielle Unterstützung durch Arbeitgeber oder spezielle Regelungen
Bedeutung
Die klare Trennung der Versicherungsarten erleichtert:
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