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Versicherungsarten

Im deutschen Sozialversicherungssystem gibt es verschiedene Versicherungsarten, die sich nach gesetzlicher Pflicht, Freiwilligkeit oder spezifischen Risikobereichen unterscheiden. Diese Übersicht dient als Orientierung über die wichtigsten gesetzlichen Versicherungen.

Gesetzliche Pflichtversicherung

Diese Versicherungen sind für alle Beschäftigten verpflichtend, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen:

Freiwillige Versicherung

Bestimmte Gruppen oder Zusatzleistungen können freiwillig in Anspruch genommen werden:

Private Versicherung

Ergänzend oder alternativ zur gesetzlichen Versicherung gibt es private Versicherungen:

Besondere Formen

Bedeutung

Die klare Trennung der Versicherungsarten erleichtert:

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