Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet ihren Versicherten einen deutlich flexibleren und meist umfangreicheren Leistungskatalog als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Der konkrete Leistungsumfang hängt jedoch vom gewählten Tarif ab, da jeder Versicherer unterschiedliche Pakete anbietet.
Grundprinzip
In der PKV gilt das Äquivalenzprinzip: Die Höhe der Beiträge steht in direktem Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen. Je umfangreicher der Versicherungsschutz, desto höher der Beitrag. Versicherte können so ihren Schutz individuell gestalten.
Typische Leistungen in der PKV
Freie Arztwahl – häufig auch Zugang zu Spezialisten und Chefarztbehandlung
Unterbringung im Krankenhaus – wahlweise im Ein- oder Zweibettzimmer
Zahnmedizinische Leistungen – höherwertiger Zahnersatz, Implantate und prophylaktische Behandlungen werden oft umfassender erstattet als in der GKV
Heilpraktikerleistungen – in vielen Tarifen enthalten, sofern medizinisch anerkannt
Erstattung für Medikamente und Hilfsmittel – oftmals ohne Einschränkung auf Festbeträge
Alternative Heilmethoden – können, je nach Tarif, ebenfalls eingeschlossen sein
Abrechnungssystem
Die PKV arbeitet mit dem Prinzip der Kostenerstattung:
Der Patient bezahlt die Arztrechnung zunächst selbst.
Anschließend reicht er die Rechnung bei der Krankenkasse ein.
Je nach Tarif wird der Betrag vollständig oder anteilig erstattet.
Vorteile gegenüber der GKV
Schnellere Termine bei Fachärzten
Kürzere Wartezeiten auf Operationen und Behandlungen
Zugang zu neuen, innovativen Behandlungsmethoden
Höhere Flexibilität bei der Auswahl von Ärzten und Kliniken
Einschränkungen
Der Leistungsumfang hängt immer vom gewählten Tarif ab – günstige Tarife bieten oft nur Basisleistungen.
Bei bestimmten Leistungen können Wartezeiten gelten, z. B. bei Zahnbehandlungen oder Psychotherapie.
Nicht alle Behandlungen werden automatisch übernommen, es gilt stets der Versicherungsvertrag.
Zusatzleistungen
Viele Versicherer bieten optionale Zusatzbausteine an, zum Beispiel:
weltweiter Krankenversicherungsschutz
Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld
Vorsorgeuntersuchungen über das gesetzliche Maß hinaus
Kur- und Rehamaßnahmen
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