Die Sozialversicherungssysteme in Deutschland lassen sich grob in zwei Bereiche einteilen: die gesetzliche Sozialversicherung und die private Versicherung. Beide Systeme unterscheiden sich in Struktur, Finanzierung und Leistungen.
Gesetzliche Sozialversicherung
Beitragshöhe richtet sich in der Regel nach dem Einkommen.
Versicherungspflicht für Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze.
Solidarprinzip: Starke Schultern tragen mehr, schwache weniger, dennoch sind die Leistungen gleich.
Familienversicherung: Ehepartner und Kinder können beitragsfrei mitversichert sein.
Private Versicherungen
Beiträge richten sich nach individuellem Risiko (z. B. Alter, Vorerkrankungen, Beruf).
Kein Solidarprinzip, sondern Äquivalenzprinzip: Beitragshöhe orientiert sich an den erwarteten Leistungen.
Umfang und Art der Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab.
Familienangehörige müssen eigene Verträge abschließen.
Zentrale Unterschiede
Finanzierung: Einkommen vs. Risiko
Leistungsumfang: gesetzlich normiert vs. individuell vereinbart
Familienversicherung: beitragsfrei möglich vs. nicht vorgesehen
Zugänglichkeit: Pflichtsystem vs. Wahlfreiheit (mit Einschränkungen)