Krankenkassen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Krankenkassen sind die zentralen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie übernehmen die Organisation und Finanzierung der Leistungen für die Versicherten. Jede Krankenkasse ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die durch Beiträge der Mitglieder finanziert wird.

Aufgaben der Krankenkassen

Kernaufgaben der Krankenkassen sind:

  • Sicherstellung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung
  • Finanzierung von Arzt- und Krankenhausbehandlungen
  • Erstattung von Medikamenten und Hilfsmitteln
  • Organisation von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Krankengeldzahlung im Falle längerer Arbeitsunfähigkeit

Arten von Krankenkassen

In Deutschland gibt es verschiedene Kassenarten. Dazu gehören:

  • Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK): Traditionell regional ausgerichtet, heute meist bundesweit geöffnet.
  • Betriebskrankenkassen (BKK): Ursprünglich für Mitarbeiter bestimmter Unternehmen gegründet, mittlerweile ebenfalls meist allgemein geöffnet.
  • Innungskrankenkassen (IKK): Historisch aus dem Handwerk hervorgegangen.
  • Ersatzkassen: Entstanden aus freiwilligen Kassen für bestimmte Berufsgruppen, heute für alle Versicherten zugänglich.

Beitragssätze

Alle Krankenkassen erheben einen einheitlichen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 % des Bruttoeinkommens. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der von jeder Kasse selbst festgelegt wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge grundsätzlich paritätisch.

Zusatzleistungen und Wahltarife

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Regelleistungen können Krankenkassen Zusatzleistungen anbieten, um sich im Wettbewerb voneinander abzugrenzen. Dazu zählen:

  • erweiterte Vorsorgeuntersuchungen
  • Zuschüsse zu Gesundheitskursen oder Fitnessprogrammen
  • Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten
  • Wahltarife mit besonderen Selbstbeteiligungs- oder Beitragsmodellen

Wettbewerb und Kassenwahl

Seit der Öffnung des Marktes können Versicherte ihre Krankenkasse grundsätzlich frei wählen. Ein Wechsel ist möglich, wenn die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse mindestens 12 Monate bestanden hat. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Bedeutung für die Versicherten

Die Wahl der Krankenkasse beeinflusst in erster Linie:

  • die Höhe des Zusatzbeitrags
  • die angebotenen Zusatzleistungen
  • den Service und die Erreichbarkeit

Die Regelleistungen sind durch das Sozialgesetzbuch (SGB V) vorgeschrieben und unterscheiden sich daher zwischen den Krankenkassen nur in Details.

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