Metainformationen zur Seite
  •  

Pflicht- und freiwillige Versicherung

Nicht jeder Bürger ist automatisch Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Es gibt:

  • Pflichtversicherung: für Arbeitnehmer unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, Rentner, Studenten, Arbeitslose
  • Freiwillige Versicherung: für Selbstständige, Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder Personen, die sich privat versichert haben, aber wieder in die GKV zurückkehren möchten

Die Beitragshöhe richtet sich nach Einkommen und gewähltem Tarif.