Metainformationen zur Seite
Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Sozialversicherung. Sie schützt Versicherte vor den finanziellen Folgen von Krankheit, Unfallfolgen, Mutterschaft und bietet Präventionsleistungen.
Geschichte
Die Krankenversicherung wurde 1883 als erste Pflichtversicherung in Deutschland eingeführt. Heute sind rund 90 % der Bevölkerung Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
Leistungen
- Ärztliche Behandlung
- Krankenhausbehandlung
- Medikamente und Heilmittel
- Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen
- Mutterschaftsleistungen
- Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit
Finanzierung
- Beitragssatz: 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag
- Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Kosten je zur Hälfte
- Für Arbeitslose übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge
Besonderheiten
- Familienversicherung: Ehepartner und Kinder sind beitragsfrei mitversichert
- Wahlfreiheit zwischen über 100 gesetzlichen Krankenkassen
- Zusatzbeiträge variieren je nach Kasse