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Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Sozialversicherung. Sie schützt Versicherte vor den finanziellen Folgen von Krankheit, Unfallfolgen, Mutterschaft und bietet Präventionsleistungen.

Geschichte

Die Krankenversicherung wurde 1883 als erste Pflichtversicherung in Deutschland eingeführt. Heute sind rund 90 % der Bevölkerung Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.

Leistungen

  • Ärztliche Behandlung
  • Krankenhausbehandlung
  • Medikamente und Heilmittel
  • Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen
  • Mutterschaftsleistungen
  • Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Finanzierung

  • Beitragssatz: 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Kosten je zur Hälfte
  • Für Arbeitslose übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge

Besonderheiten

  • Familienversicherung: Ehepartner und Kinder sind beitragsfrei mitversichert
  • Wahlfreiheit zwischen über 100 gesetzlichen Krankenkassen
  • Zusatzbeiträge variieren je nach Kasse

Siehe auch