Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld (KuG) ist eine Leistung der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Es soll Beschäftigte und Betriebe in wirtschaftlich schwierigen Zeiten vor Entlassungen schützen. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu erhalten, wenn Unternehmen vorübergehend nicht die volle Arbeitszeit anbieten können.

Voraussetzungen

Kurzarbeitergeld wird nur gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ein erheblicher Arbeitsausfall liegt vor (z. B. durch Auftragsmangel oder eine Krise).
  • Der Arbeitsausfall ist vorübergehend.
  • Mindestens 10 % der Beschäftigten eines Betriebes sind von einem Entgeltausfall von mehr als 10 % betroffen.
  • Der Arbeitgeber hat den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit angezeigt.

Höhe des Kurzarbeitergeldes

Die Berechnung orientiert sich am entgangenen Nettoentgelt:

  • Beschäftigte ohne Kind erhalten 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts.
  • Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 67 % des ausgefallenen Nettoentgelts.

Das Kurzarbeitergeld wird für maximal 12 Monate gezahlt. In Krisenzeiten (z. B. während der Corona-Pandemie) wurde die Bezugsdauer vorübergehend verlängert.

Finanzierung

Das Kurzarbeitergeld wird vollständig aus den Beiträgen zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung finanziert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge jeweils zur Hälfte.

Abgrenzung

Kurzarbeitergeld unterscheidet sich von Arbeitslosengeld, da das Arbeitsverhältnis fortbesteht und nur die Arbeitszeit reduziert wird. Dadurch bleiben Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erhalten, wenn auch auf Basis des reduzierten Entgelts.

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