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Meldeverfahren
Das Meldeverfahren in der Sozialversicherung bezeichnet den gesetzlich geregelten Austausch von Daten zwischen Arbeitgebern, Krankenkassen und weiteren Sozialversicherungsträgern. Ziel ist es, die Beschäftigungs- und Versicherungsverhältnisse eindeutig zu dokumentieren und eine ordnungsgemäße Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge sicherzustellen.
Rechtsgrundlage
Die Grundlage für das Meldeverfahren bildet das Vierte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV). Dort sind Umfang, Fristen und Inhalte der Meldungen verbindlich festgelegt.
Beteiligte Stellen
- Arbeitgeber – übermitteln Meldungen über Beginn, Änderung und Ende von Beschäftigungsverhältnissen.
- Krankenkassen – leiten die Meldungen an die zuständigen Stellen weiter und prüfen die Angaben.
- Rentenversicherungsträger – speichern die Daten, insbesondere für die Rentenberechnung.
- Bundesagentur für Arbeit – erhält Informationen, die für die Arbeitslosenversicherung relevant sind.
Meldungsarten
Es gibt verschiedene Arten von Meldungen:
- Anmeldung – bei Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses
- Abmeldung – bei Ende eines Beschäftigungsverhältnisses
- Ummeldung – bei Änderungen (z. B. Krankenkassenwechsel)
- Jahresmeldung – jeweils zum Jahresende
- Sofortmeldung – in bestimmten Branchen (z. B. Baugewerbe, Gastronomie), um Schwarzarbeit zu verhindern
Elektronische Übermittlung
Seit 2006 ist die Übermittlung der Meldungen ausschließlich elektronisch vorgeschrieben. Arbeitgeber nutzen dafür systemgeprüfte Entgeltabrechnungsprogramme oder die Ausfüllhilfe sv.net.
Bedeutung
Das Meldeverfahren ist ein zentrales Instrument der Sozialversicherung:
- Sicherstellung der Beitragspflicht und Leistungsansprüche
- Transparenz über Beschäftigungsverhältnisse
- Bekämpfung von Schwarzarbeit
- Datenbasis für die Rentenberechnung