Metainformationen zur Seite
Minijob: Geringfügige Beschäftigung 2025
Ein Minijob ist eine Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst von bis zu 556 Euro (Stand 2025). Minijobs sind in der Regel sozialversicherungsfrei, unterliegen jedoch der Rentenversicherungspflicht (mit Befreiungsoption).
Wichtige Regelungen 2025
- Verdienstgrenze: Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs beträgt 556 Euro (oder 6.672 Euro pro Jahr).
- Sozialversicherung:
- Keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung.
- Rentenversicherung: Pauschalbeitrag von 15 % des Verdienstes, wobei der Arbeitgeber 15 % zahlt und der Arbeitnehmer sich befreien lassen kann.
- Übergangsbereich (Midijob): Bei einem Verdienst zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro pro Monat gelten reduzierte Sozialabgaben (Gleitzone).
Besonderheiten
- Mehrere Minijobs: Es ist möglich, mehrere Minijobs gleichzeitig auszuüben, solange die Gesamtverdienste die Jahresgrenze von 6.672 Euro nicht überschreiten.
- Mindestlohn: Die Verdienstgrenze für Minijobs ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Ab 2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde.
Verwandte Themen
Quellen
- [Minijob-Zentrale: Verdienstgrenze 2025](https://magazin.minijob-zentrale.de)
- [Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)](https://www.bundesregierung.de)