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Beitragsberechnung
Die Beiträge zur Rentenversicherung werden prozentual vom Bruttoeinkommen berechnet.
Beispiel:
- Beitragssatz 2025: 18,6 % (Arbeitnehmer: 9,3 %, Arbeitgeber: 9,3 %)
- Bemessungsgrenze West: 7.300 €/Monat
- Bemessungsgrenze Ost: 7.100 €/Monat
Einkommen über der Bemessungsgrenze wird nicht zur Beitragsberechnung herangezogen.