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Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung 2025
Die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Rentenarten, die unterschiedliche Lebenssituationen abdecken. Die wichtigsten sind:
Altersrenten
- Regelaltersrente: Ab Erreichen der Regelaltersgrenze (schrittweise Anhebung auf 67 Jahre).
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Ab 63 Jahren bei 45 Beitragsjahren.
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Ab 62 Jahren bei Schwerbehinderung und 35 Beitragsjahren.
Erwerbsminderungsrenten
- Volle Erwerbsminderungsrente: Bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit (Hinzuverdienstgrenze 2025: 19.661,25 Euro/Jahr).
- Teilweise Erwerbsminderungsrente: Bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit (Hinzuverdienstgrenze 2025: 39.322,50 Euro/Jahr).
Hinterbliebenenrenten
- Witwen-/Witwerrente: Bei Tod des Ehepartners (große oder kleine Rente, abhängig von Alter und Versicherungszeiten).
- Waisenrente: Für Kinder bis 18 Jahre (bis 25 Jahre bei Ausbildung).
Besonderheiten 2025
- Zuschlag für Erwerbsminderungsrentner: Seit Juli 2024 erhalten Betroffene, deren Rente zwischen 2001 und 2018 begann, einen pauschalen Zuschlag.
- Grundrentenzuschlag: Für Geringverdiener mit mindestens 33 Jahren Beitragszeiten.
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Quellen
- [Deutsche Rentenversicherung: Rentenarten](https://www.deutsche-rentenversicherung.de)
- [Hinzuverdienstgrenzen 2025](https://www.deutsche-rentenversicherung.de) :refs[14-90,91,92,93,94,95,96,97,98,99]