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Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung 2025

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Rentenarten, die unterschiedliche Lebenssituationen abdecken. Die wichtigsten sind:

Altersrenten

  • Regelaltersrente: Ab Erreichen der Regelaltersgrenze (schrittweise Anhebung auf 67 Jahre).
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Ab 63 Jahren bei 45 Beitragsjahren.
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Ab 62 Jahren bei Schwerbehinderung und 35 Beitragsjahren.

Erwerbsminderungsrenten

  • Volle Erwerbsminderungsrente: Bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit (Hinzuverdienstgrenze 2025: 19.661,25 Euro/Jahr).
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente: Bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit (Hinzuverdienstgrenze 2025: 39.322,50 Euro/Jahr).

Hinterbliebenenrenten

  • Witwen-/Witwerrente: Bei Tod des Ehepartners (große oder kleine Rente, abhängig von Alter und Versicherungszeiten).
  • Waisenrente: Für Kinder bis 18 Jahre (bis 25 Jahre bei Ausbildung).

Besonderheiten 2025

  • Zuschlag für Erwerbsminderungsrentner: Seit Juli 2024 erhalten Betroffene, deren Rente zwischen 2001 und 2018 begann, einen pauschalen Zuschlag.
  • Grundrentenzuschlag: Für Geringverdiener mit mindestens 33 Jahren Beitragszeiten.

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Quellen