Metainformationen zur Seite
Selbstständige: Sozialversicherungspflicht 2025
Selbstständige sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig, können sich aber freiwillig in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versichern. Besonders geregelt sind Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse (KSK).
Wichtige Regelungen 2025
- Künstlersozialkasse (KSK):
- Versicherungspflicht: Für selbstständige Künstler und Publizisten mit künstlerischem Einkommen.
- Beiträge: Die Künstlersozialkasse finanziert etwa 50 % des Gesamtbeitrags, der Rest wird über die Künstlersozialabgabe von Unternehmen aufgebracht.
- Geringfügigkeitsgrenze: Abgabepflicht für Aufträge ab 700 Euro pro Jahr (2025).
Freiwillige Versicherung
- Kranken- und Pflegeversicherung: Selbstständige können sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern.
- Rentenversicherung: Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind möglich.
Besonderheiten
- Befreiung von der Versicherungspflicht: Möglich, wenn das künstlerische Einkommen in den letzten drei Jahren über 200.250 Euro lag.
- Hauptberufliche Selbstständigkeit: Wer hauptberuflich selbstständig ist, wird nicht durch eine nebenberufliche Beschäftigung sozialversicherungspflichtig.
Verwandte Themen
Quellen
- [Künstlersozialkasse: Voraussetzungen 2025](https://www.kuenstlersozialkasse.de)
- [Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)](https://www.bundesregierung.de)