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Selbstständige: Sozialversicherungspflicht 2025

Selbstständige sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig, können sich aber freiwillig in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versichern. Besonders geregelt sind Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse (KSK).

Wichtige Regelungen 2025

  • Künstlersozialkasse (KSK):
    • Versicherungspflicht: Für selbstständige Künstler und Publizisten mit künstlerischem Einkommen :refs[39-40,41,47].
    • Beiträge: Die Künstlersozialkasse finanziert etwa 50 % des Gesamtbeitrags, der Rest wird über die Künstlersozialabgabe von Unternehmen aufgebracht :refs[41-49].
    • Geringfügigkeitsgrenze: Abgabepflicht für Aufträge ab 700 Euro pro Jahr (2025) :refs[43-40,45,48].

Freiwillige Versicherung

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Selbstständige können sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern.
  • Rentenversicherung: Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind möglich.

Besonderheiten

  • Befreiung von der Versicherungspflicht: Möglich, wenn das künstlerische Einkommen in den letzten drei Jahren über 200.250 Euro lag :refs[45-42].
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit: Wer hauptberuflich selbstständig ist, wird nicht durch eine nebenberufliche Beschäftigung sozialversicherungspflichtig :refs[47-44].

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Quellen