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Versicherungsarten
Im deutschen Sozialversicherungssystem gibt es verschiedene Versicherungsarten, die sich nach gesetzlicher Pflicht, Freiwilligkeit oder spezifischen Risikobereichen unterscheiden. Diese Übersicht dient als Orientierung über die wichtigsten gesetzlichen Versicherungen.
Gesetzliche Pflichtversicherung
Diese Versicherungen sind für alle Beschäftigten verpflichtend, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen:
- Krankenversicherung Absicherung bei Krankheit und medizinischer Versorgung
- Pflegeversicherung Absicherung im Pflegefall
- Rentenversicherung Altersvorsorge und Erwerbsminderungsabsicherung
- Arbeitslosenversicherung Absicherung bei Arbeitslosigkeit
- Unfallversicherung Absicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Freiwillige Versicherung
Bestimmte Gruppen oder Zusatzleistungen können freiwillig in Anspruch genommen werden:
- freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Zusatzversicherungen, z.?B. Krankentagegeld, Pflegezusatzversicherung
Private Versicherung
Ergänzend oder alternativ zur gesetzlichen Versicherung gibt es private Versicherungen:
- Private Krankenversicherung (PKV) für Beamte, Selbstständige oder freiwillig Versicherte
- Private Zusatzversicherungen z.?B. für bessere Leistungen oder Komfort im Krankenhaus
Besondere Formen
- Familienversicherung nicht eigenständig beitragspflichtig, über einen Elternteil versichert
- Pflicht- und freiwillige Versicherung Regelung bei Einkommensgrenzen und Versicherungspflicht
- Beitragszuschüsse finanzielle Unterstützung durch Arbeitgeber oder spezielle Regelungen
Bedeutung
Die klare Trennung der Versicherungsarten erleichtert:
- die Beitragsabrechnung
- die Leistungsberechtigung
- die rechtliche Zuordnung von Pflichten und Ansprüchen