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Versicherungsnummer
Die Versicherungsnummer ist eine eindeutige Kennziffer, die jeder Person im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland zugeteilt wird. Sie dient zur Identifikation gegenüber den Sozialversicherungsträgern, insbesondere der Rentenversicherung.
Aufbau
Die Versicherungsnummer ist nach einem festen Schema aufgebaut:
- Anfangsbuchstabe = Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens
- Geburtsdatum (TTMMJJ)
- Seriennummer
- Prüfziffer
Beispiel: M120880123A (nur als Illustration, nicht real verwendbar).
Vergabe
Die Versicherungsnummer wird von der Deutschen Rentenversicherung vergeben. Sie wird in der Regel automatisch bei Aufnahme einer ersten Beschäftigung angelegt. Arbeitgeber melden neue Arbeitnehmer elektronisch, wodurch die Rentenversicherung die Nummer zuteilt.
Verwendung
Die Versicherungsnummer dient:
- der eindeutigen Identifizierung von Versicherten
- der Verwaltung von Rentenanwartschaften
- als Ordnungsmerkmal bei Meldungen der Arbeitgeber
- als Bezug bei allen Schriftwechseln mit der Rentenversicherung
Besonderheiten
- Jede Person erhält nur eine Versicherungsnummer für das gesamte Leben.
- Änderungen des Namens (z. B. durch Heirat) beeinflussen die Versicherungsnummer nicht.
- Die Versicherungsnummer ist nicht identisch mit der Krankenversichertennummer der Krankenkassen.
Datenschutz
Die Versicherungsnummer ist ein sensibles personenbezogenes Datum. Sie darf nur zu Zwecken der Sozialversicherung verwendet werden. Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger unterliegen dabei strengen Datenschutzbestimmungen.