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Werkstudenten: Sozialversicherung 2025

Werkstudenten sind Studierende, die neben ihrem Studium einer Beschäftigung nachgehen. Sie genießen besondere Regelungen in der Sozialversicherung, solange das Studium im Vordergrund steht.

Wichtige Regelungen 2025

  • Arbeitszeit: Werkstudenten dürfen maximal 20 Stunden pro Woche während des Semesters arbeiten.
  • Verdienstgrenze: Bis zu einem Verdienst von 556 Euro pro Monat (2025) können Werkstudenten beitragsfrei in der Familienversicherung bleiben.
  • Sozialversicherung:
    • Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung: Versicherungsfrei im Job.
    • Rentenversicherung: Pflichtbeiträge (keine Befreiung möglich).

Besonderheiten

  • Krankenversicherung: Bis zum 25. Lebensjahr können Werkstudenten über die Familienversicherung der Eltern mitversichert bleiben. Danach müssen sie sich selbst versichern, z. B. in der studentischen Krankenversicherung (KVdS) (ca. 90–100 Euro pro Monat).
  • Mehrere Jobs: Auch bei mehreren Jobs gilt die 20-Stunden-Grenze. Die Werkstudenteneigenschaft wird vom Arbeitgeber geprüft.

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Quellen