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Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung 2025

Zuzahlungen sind Eigenbeteiligungen von Versicherten an den Kosten für medizinische Leistungen. Sie sind im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt und dienen der Entlastung der Solidargemeinschaft.

Wichtige Zuzahlungsregeln 2025

  • Arzneimittel: 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Packung.
  • Krankenhausaufenthalt: 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr.
  • Heilmittel (z. B. Physiotherapie): 10 % der Kosten plus 10 Euro pro Verordnung.
  • Fahrkosten: Eigenbeteiligung bei Fahrten zu Behandlungen.

Belastungsgrenze

  • Die Zuzahlungen sind auf 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen (bei chronisch Kranken: 1 %) begrenzt.
  • Bei Erreichen der Grenze kann eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen für den Rest des Jahres beantragt werden.

Besonderheiten

  • Bürgergeld-Empfänger: Die maximale Zuzahlung beträgt 2025 6.756 Euro pro Jahr für den gesamten Familienverbund.
  • Chronisch Kranke: Geringere Belastungsgrenze und Möglichkeit zur Vorauszahlung der Zuzahlungen.

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Quellen