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Unterschiede gesetzlich vs. privat

Die Sozialversicherungssysteme in Deutschland lassen sich grob in zwei Bereiche einteilen: die gesetzliche Sozialversicherung und die private Versicherung. Beide Systeme unterscheiden sich in Struktur, Finanzierung und Leistungen.

Gesetzliche Sozialversicherung

  • Beitragshöhe richtet sich in der Regel nach dem Einkommen.
  • Versicherungspflicht für Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze.
  • Solidarprinzip: Starke Schultern tragen mehr, schwache weniger, dennoch sind die Leistungen gleich.
  • Familienversicherung: Ehepartner und Kinder können beitragsfrei mitversichert sein.

Private Versicherungen

  • Beiträge richten sich nach individuellem Risiko (z. B. Alter, Vorerkrankungen, Beruf).
  • Kein Solidarprinzip, sondern Äquivalenzprinzip: Beitragshöhe orientiert sich an den erwarteten Leistungen.
  • Umfang und Art der Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab.
  • Familienangehörige müssen eigene Verträge abschließen.

Zentrale Unterschiede

  • Finanzierung: Einkommen vs. Risiko
  • Leistungsumfang: gesetzlich normiert vs. individuell vereinbart
  • Familienversicherung: beitragsfrei möglich vs. nicht vorgesehen
  • Zugänglichkeit: Pflichtsystem vs. Wahlfreiheit (mit Einschränkungen)