Die Arbeitslosenversicherung wurde 1927 eingeführt und schützt vor Einkommensausfall bei Arbeitsplatzverlust. Sie bietet auch Leistungen zur beruflichen Weiterbildung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Bruttoarbeitsentgelt, wobei die Versicherung in der Regel paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird.