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Sozialversicherung
Die Sozialversicherung ist das deutsche System der Absicherung gegen Risiken wie Krankheit, Pflege, Arbeitslosigkeit und Alter. Sie basiert auf dem Versicherungsprinzip, in dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge leisten, um Leistungen im Bedarfsfall zu finanzieren.
Bestandteile
Die fünf klassischen Zweige der Sozialversicherung sind:
- Krankenversicherung – Absicherung bei Krankheit
- Pflegeversicherung – Absicherung für Pflegefälle
- Rentenversicherung – Altersvorsorge, Erwerbsminderung, Hinterbliebene
- Arbeitslosenversicherung – Absicherung bei Verlust des Arbeitsplatzes
- Unfallversicherung – Absicherung bei Arbeitsunfällen
Finanzierung
- Beiträge werden prozentual vom Bruttoeinkommen erhoben
- Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte
- Die Höhe der Beiträge wird durch Beitragsbemessungsgrenzen begrenzt
Zweck und Wirkung
- Schutz vor finanzieller Not im Krankheits-, Pflege- oder Rentenfall
- Solidarprinzip: Stärkere zahlen für Schwächere
- Sicherung des sozialen Friedens und der wirtschaftlichen Stabilität
Tabelle: Beitragssätze 2025
Zweig | Beitragssatz (%) | Arbeitgeberanteil (%) | Arbeitnehmeranteil (%) |
---|---|---|---|
Krankenversicherung | 14,6 + Zusatz | 7,3 + Hälfte Zusatz | 7,3 + Hälfte Zusatz |
Pflegeversicherung | 3,05 | 1,525 | 1,525 |
Rentenversicherung | 18,6 | 9,3 | 9,3 |
Arbeitslosenversicherung | 2,4 | 1,2 | 1,2 |
Unfallversicherung | variabel | 100% Arbeitgeber | 0 |
Siehe auch
Quellen / Links:
- [Deutsche Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/)
- [GKV-Spitzenverband](https://www.gkv-spitzenverband.de/)