Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist das deutsche System der Absicherung gegen Risiken wie Krankheit, Pflege, Arbeitslosigkeit und Alter. Sie basiert auf dem Versicherungsprinzip, in dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge leisten, um Leistungen im Bedarfsfall zu finanzieren.

Bestandteile

Die fünf klassischen Zweige der Sozialversicherung sind:

  • Krankenversicherung – Absicherung bei Krankheit
  • Pflegeversicherung – Absicherung für Pflegefälle
  • Rentenversicherung – Altersvorsorge, Erwerbsminderung, Hinterbliebene
  • Arbeitslosenversicherung – Absicherung bei Verlust des Arbeitsplatzes
  • Unfallversicherung – Absicherung bei Arbeitsunfällen

Finanzierung

  • Beiträge werden prozentual vom Bruttoeinkommen erhoben
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte
  • Die Höhe der Beiträge wird durch Beitragsbemessungsgrenzen begrenzt

Zweck und Wirkung

  • Schutz vor finanzieller Not im Krankheits-, Pflege- oder Rentenfall
  • Solidarprinzip: Stärkere zahlen für Schwächere
  • Sicherung des sozialen Friedens und der wirtschaftlichen Stabilität

Tabelle: Beitragssätze 2025

Zweig Beitragssatz (%) Arbeitgeberanteil (%) Arbeitnehmeranteil (%)
Krankenversicherung 14,6 + Zusatz 7,3 + Hälfte Zusatz 7,3 + Hälfte Zusatz
Pflegeversicherung 3,05 1,525 1,525
Rentenversicherung 18,6 9,3 9,3
Arbeitslosenversicherung 2,4 1,2 1,2
Unfallversicherung variabel 100% Arbeitgeber 0

Siehe auch