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Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Sie übernimmt nicht nur Heilkosten, sondern auch Rentenleistungen und Prävention.

Geschichte

Die Unfallversicherung wurde 1884 eingeführt und ist damit der zweite Sozialversicherungszweig in Deutschland.

Leistungen

Finanzierung

Besonderheiten

Siehe auch