Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG, genannt) ist eine zentrale Größe im deutschen Gesundheitssystem. Sie definiert, ab welchem Einkommen ein Arbeitnehmer nicht mehr gesetzlich krankenversicherungspflichtig ist und in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln kann.
Die Versicherungspflichtgrenze legt fest:
Die Grenze wird jährlich angepasst. Beispiele (2025):
| Jahr | Versicherungspflichtgrenze (€) |
|---|---|
| 2021 | 64.350 |
| 2022 | 66.600 |
| 2023 | 66.600 |
| 2024 | 66.600 |
| 2025 | 66.600 |
- Steuerung der Mitgliedschaft in GKV vs. PKV - Sicherung der Finanzierbarkeit der GKV - Schaffung von Wahlfreiheit für Gutverdiener
- Ein Arbeitnehmer mit monatlichem Bruttoeinkommen von 5.500 € (66.000 €/Jahr) bleibt gesetzlich versichert. - Steigt sein Einkommen auf 5.600 € monatlich (67.200 €/Jahr), kann er in die PKV wechseln.
Quellen / Links: