Metainformationen zur Seite
Internationale Vergleiche (EU-Sozialrecht)
Das deutsche Sozialversicherungssystem ist im europäischen Vergleich eines der ältesten und umfassendsten. Dennoch gibt es innerhalb Europas verschiedene Modelle der sozialen Absicherung.
Modelle in Europa
- Bismarck-Modell (z. B. Deutschland, Österreich, Frankreich):
Versicherungen sind einkommensabhängig und werden durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert.
- Beveridge-Modell (z. B. Großbritannien, skandinavische Länder):
Finanzierung überwiegend über Steuern. Anspruch auf Grundsicherung für alle Bürger, unabhängig vom Einkommen.
- Mischsysteme (z. B. Niederlande, Schweiz):
Kombination aus einkommensabhängigen Beiträgen und steuerfinanzierten Elementen.
EU-Sozialrecht
Die Europäische Union greift nicht unmittelbar in die nationalen Sozialversicherungssysteme ein, sorgt aber für Koordinierung:
- Vermeidung von Doppelversicherungen innerhalb der EU.
- Sicherstellung, dass Versicherungszeiten aus verschiedenen Mitgliedstaaten zusammengerechnet werden.
- Gleichbehandlung von EU-Bürgern im Zugang zu Sozialleistungen.
Damit wird insbesondere die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der EU abgesichert.