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Internationale Vergleiche (EU-Sozialrecht)

Das deutsche Sozialversicherungssystem ist im europäischen Vergleich eines der ältesten und umfassendsten. Dennoch gibt es innerhalb Europas verschiedene Modelle der sozialen Absicherung.

Modelle in Europa

  • Bismarck-Modell (z. B. Deutschland, Österreich, Frankreich):

Versicherungen sind einkommensabhängig und werden durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert.

  • Beveridge-Modell (z. B. Großbritannien, skandinavische Länder):

Finanzierung überwiegend über Steuern. Anspruch auf Grundsicherung für alle Bürger, unabhängig vom Einkommen.

  • Mischsysteme (z. B. Niederlande, Schweiz):

Kombination aus einkommensabhängigen Beiträgen und steuerfinanzierten Elementen.

EU-Sozialrecht

Die Europäische Union greift nicht unmittelbar in die nationalen Sozialversicherungssysteme ein, sorgt aber für Koordinierung:

  • Vermeidung von Doppelversicherungen innerhalb der EU.
  • Sicherstellung, dass Versicherungszeiten aus verschiedenen Mitgliedstaaten zusammengerechnet werden.
  • Gleichbehandlung von EU-Bürgern im Zugang zu Sozialleistungen.

Damit wird insbesondere die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der EU abgesichert.