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Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung wurde 1927 eingeführt und schützt vor Einkommensausfall bei Arbeitsplatzverlust. Sie bietet auch Leistungen zur beruflichen Weiterbildung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Bruttoarbeitsentgelt, wobei die Versicherung in der Regel paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird.

Leistungen

  • Arbeitslosengeld I (ALG I)
  • Leistungen zur Weiterbildung und Umschulung
  • Förderung von Existenzgründungen
  • Beratung und Vermittlung

Finanzierung

  • Beitragssatz 2025: 2,4 %
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten (je 1,2 %)
  • Beiträge werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben

Zweck

  • Absicherung des Lebensstandards
  • Förderung von Beschäftigung
  • Abfederung von Konjunkturschwankungen

Siehe auch