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Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung wurde 1927 eingeführt und schützt vor Einkommensausfall bei Arbeitsplatzverlust. Sie bietet auch Leistungen zur beruflichen Weiterbildung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
Leistungen
- Arbeitslosengeld I (ALG I)
- Leistungen zur Weiterbildung und Umschulung
- Förderung von Existenzgründungen
- Beratung und Vermittlung
Finanzierung
- Beitragssatz 2025: 2,4 %
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten (je 1,2 %)
- Beiträge werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben
Zweck
- Absicherung des Lebensstandards
- Förderung von Beschäftigung
- Abfederung von Konjunkturschwankungen