Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) legt fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Hier eine Übersicht über die BBG in der Renten- und Krankenversicherung der letzten Jahre.

Jahr Rentenversicherung (West) (€) Rentenversicherung (Ost) (€) Krankenversicherung (€)
2021 7.100 6.700 4.837
2022 7.050 6.750 4.837
2023 7.300 7.100 4.987
2024 7.450 7.050 5.062
2025 7.750 7.450 5.175

Zweck

Die Grenze sorgt dafür, dass:

  1. Sozialversicherungsbeiträge planbar bleiben
  2. Versicherte mit sehr hohem Einkommen nicht unbegrenzt höhere Beiträge zahlen
  3. Das Umlageverfahren fair bleibt

Zusammenhang mit Versicherungspflicht

* Überschreitet das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung, kann man in die private Krankenversicherung wechseln. * Die BBG ist eine reine Rechengröße für die Beitragshöhe.

Siehe auch