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Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung wurde 1995 als jüngster Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Sie dient der finanziellen Absicherung, wenn Versicherte pflegebedürftig werden.
Leistungen
- Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige
- Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste
- Stationäre Pflege in Heimen
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Zuschüsse für barrierefreie Umbaumaßnahmen
Finanzierung
- Beitragssatz 2025: 3,05 %
- Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge je zur Hälfte
- Kinderlose über 23 Jahre zahlen einen Zuschlag
Bedeutung
Die Pflegeversicherung entlastet Familien und trägt zur gesellschaftlichen Stabilität bei. Sie deckt jedoch nicht alle Kosten, sodass oft eine private Zusatzversicherung empfohlen wird.