Rentenversicherung

Die Rentenversicherung ist Teil der deutschen Sozialversicherung und dient der Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene. Sie basiert auf dem Umlageverfahren: die heutigen Beitragszahler finanzieren die laufenden Renten.

Leistungsarten

  • Altersrente – für den regulären Renteneintritt
  • Erwerbsminderungsrente – bei dauerhaft eingeschränkter Arbeitsfähigkeit
  • Hinterbliebenenrente – Witwen-/Witwerrente, Waisenrente

Finanzierung

  • Beitragssatz 2025: 18,6 % des Bruttoeinkommens
  • Aufgeteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 9,3 %
  • Beitragsbemessungsgrenze: 7.750 €/Monat (West), 7.450 €/Monat (Ost)

Tabelle: Rentenversicherung BBG 2021–2025

Jahr West (€) Ost (€)
2021 7.100 6.700
2022 7.050 6.750
2023 7.300 7.100
2024 7.450 7.050
2025 7.750 7.450

Zweck

  • Absicherung des Lebensstandards im Alter
  • Schutz bei Erwerbsminderung
  • Unterstützung von Hinterbliebenen

Siehe auch


Quellen / Links: