Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Sie übernimmt nicht nur Heilkosten, sondern auch Rentenleistungen und Prävention.

Geschichte

Die Unfallversicherung wurde 1884 eingeführt und ist damit der zweite Sozialversicherungszweig in Deutschland.

Leistungen

  • Heilbehandlung nach Arbeitsunfällen
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Rentenzahlungen bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Präventionsmaßnahmen zur Unfallvermeidung

Finanzierung

  • Ausschließlich durch Arbeitgeberbeiträge
  • Beitragshöhe richtet sich nach Gefahrenklasse des Betriebs und Unfallrisiko

Besonderheiten

  • Träger sind die Berufsgenossenschaften
  • Keine Beiträge für Arbeitnehmer, Beiträge werden vollständig vom Arbeitgeber getragen.

Siehe auch