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Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG, genannt) ist eine zentrale Größe im deutschen Gesundheitssystem. Sie definiert, ab welchem Einkommen ein Arbeitnehmer nicht mehr gesetzlich krankenversicherungspflichtig ist und in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln kann.
Definition
Die Versicherungspflichtgrenze legt fest:
- Wer unterhalb der Grenze verdient, bleibt pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
- Wer darüber verdient, kann sich freiwillig gesetzlich versichern oder in die PKV wechseln.
Höhe
Die Grenze wird jährlich angepasst. Beispiele (2025):
Jahr | Versicherungspflichtgrenze (€) |
---|---|
2021 | 64.350 |
2022 | 66.600 |
2023 | 66.600 |
2024 | 66.600 |
2025 | 66.600 |
Zweck
- Steuerung der Mitgliedschaft in GKV vs. PKV - Sicherung der Finanzierbarkeit der GKV - Schaffung von Wahlfreiheit für Gutverdiener
Praxisbeispiel
- Ein Arbeitnehmer mit monatlichem Bruttoeinkommen von 5.500 € (66.000 €/Jahr) bleibt gesetzlich versichert. - Steigt sein Einkommen auf 5.600 € monatlich (67.200 €/Jahr), kann er in die PKV wechseln.
Siehe auch
Quellen / Links:
- [Bundesministerium für Gesundheit](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/)
- [GKV-Spitzenverband](https://www.gkv-spitzenverband.de/)