Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG, genannt) ist eine zentrale Größe im deutschen Gesundheitssystem. Sie definiert, ab welchem Einkommen ein Arbeitnehmer nicht mehr gesetzlich krankenversicherungspflichtig ist und in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln kann.

Definition

Die Versicherungspflichtgrenze legt fest:

  • Wer unterhalb der Grenze verdient, bleibt pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
  • Wer darüber verdient, kann sich freiwillig gesetzlich versichern oder in die PKV wechseln.

Höhe

Die Grenze wird jährlich angepasst. Beispiele (2025):

Jahr Versicherungspflichtgrenze (€)
2021 64.350
2022 66.600
2023 66.600
2024 66.600
2025 66.600

Zweck

- Steuerung der Mitgliedschaft in GKV vs. PKV - Sicherung der Finanzierbarkeit der GKV - Schaffung von Wahlfreiheit für Gutverdiener

Praxisbeispiel

- Ein Arbeitnehmer mit monatlichem Bruttoeinkommen von 5.500 € (66.000 €/Jahr) bleibt gesetzlich versichert. - Steigt sein Einkommen auf 5.600 € monatlich (67.200 €/Jahr), kann er in die PKV wechseln.

Siehe auch